Immer wieder werden wir als Eltern und nicht zu letzt auch als Elternräte mit dem sächsischen Personalschlüssel konfrontiert, der nun noch einmal im Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 angepasst wurde.
Aus diesem Grund möchten wir hier noch einmal den aktuellen Stand des sächsischen Personalschlüssels veröffentlichen.
Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016
Artikel 7:
Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Der für die Kinderbetreuung in § 12 Absatz 2 SächsKitaG festgelegte Personalschlüssel für das Verhältnis einer pädagogischen Fachkraft zur Anzahl der betreuten Kinder wird ab
1. September 2015 in 4 Schritten bis zum 1. September 2018 verbessert:
Kindergarten: vom derzeitigen Personalschlüssel 1:13
zum 1. September 2015 auf den Personalschlüssel 1:12,5 und
zum 1. September 2016 auf den Personalschlüssel 1:12,0
Kinderkrippe: vom derzeitigen Personalschlüssel 1:6
zum 1. September 2017 den Personalschlüssel auf 1:5,5 und
zum 1. September 2018 den Personalschlüssel auf 1:5,0.
Der Freistaat Sachsen übernimmt durch entsprechende Erhöhung des Landeszuschusses die Kosten für die Personalschlüsselverbesserung.
Unter Berücksichtigung der weiteren Anhebung um 135 Euro für die gestiegenen Personal- und
Sachkosten der Kindertagesbetreuung steigt der Landeszuschuss nach § 18 Abs. 1 SächsKitaG von an der derzeitigen Höhe von 1.875 Euro pro betreuten Kind, berechnet auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit wie folgt an:
zum 1. Januar 2015 um 135 Euro auf 2 010 Euro
zum 1. September 2015 um 210 Euro auf 2 085 Euro
zum 1. September 2016 um 290 Euro auf 2 165 Euro
zum 1. September 2017 um 420 Euro auf 2 295 Euro
zum 1. September 2018 um 580 Euro auf 2 455 Euro
Darüber hinaus wird die Obergrenze der maximal zulässigen Elternbeiträge leicht
angehoben und die Flexibilität des Personaleinsatzes erhöht.
Quelle:
http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_protokolle_des_plenums/tagesordnung.do/nd11437